Information über Reisepässe und Visen
Wie können Sie bis zum Nessebar fahren Grenzkontrolle
Ein ausländischer Staatsangehöriger darf in die Republik Bulgarien mit einem gültigen Reisepass, mit einer Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem Durchreisevisum einreisen. Bei der Einreise werden am Zollamt keine Visen ausgestellt.
Für Staatsangehörigen der folgenden Länder werden keine Aufenthaltsgenehmigungen erfordert und es ist Ihnen einen Aufenthalt von 30 Tagen erlaubt: Andora, Österreich, Belgien, Kanada, Kroatien, Tschechien, Dänemark,Estland, Finnland, Frankreich, Ungarn, Deutschland, Griechenland, JApan, Israel, Irland, Island, Italien, Republik Korea, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,Monaco, Niedelande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, Slowakei, Spanien, Schweiz, Schweden, Tunesien, USA und Vatikan.
Zollbeschränkungen
Die Reisenden dürfen durch die Grenze solche Waren einführen, deren Art und Menge zur keinen Geschäftstätigkeit gehören. Gegenstände zum persönlichen Gebrauch und Konsum werden aus dieser Liste ausgeschlossen.
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